|
|
 |
| Erstellen von Planungsunterlagen |
Lageplan als Grundlage für Bauleitpläne |
Der Lageplan stellt die für die Planung relevante Topographie (z. B. bauliche Anlagen, öffentliche Straßen, Wege und Plätze) im Zusammenhang mit den Flurstücksgrenzen dar. Die Grenzen werden auf der Grundlage der Liegenschaftskarte geometrisch einwandfrei ermittelt.
Folgende vermessungs- und katasterrechtliche Bescheinigung ist durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur abzugeben:
"Die verwendete Planunterlage enthält den Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die planungsrelevanten baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach. Sie ist hinsichtlich der planungsrelevanten Bestandteile geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neuzubildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich."
Anwendungsmöglichkeit:
- Erstellung Bebauungsplan
- Erstellung Vorhaben- und Erschließungsplan
Parameter für die Kosten gemäß Kostenordnung:
|
| Amtlicher Lageplan als allgemeine Planungsgrundlage |
Der amtliche Lageplan hat sich als Grundlage für vielerlei Planungsanforderungen bewährt, da nur er dem Planer die rechtliche Sicherheit und Qualität liefert, die er für die qualitätsgerechte Erstellung der Planunterlagen benötigt. Selbst der "Privatmann" kann für seine Grundstücksgestaltung von einem amtlichen Lageplan profitieren.
Anwendungsmöglichkeit:
- bei Bedarf an qualitativ hochwertigen Planungsgrundlagen
Parameter für die Kosten gemäß Kostenordnungje nach gefordertem Inhalt:
- Stundenzahl
oder
- Flächengröße des Baugrundstücks
- Bodenwert (€ / m²) des Baugrundstücks
|
| Objektbezogener Lageplan |
Der Objektbezogener Lageplan ist im Gegensatz zu den o. g. Produkten keine Urkunde. An ihn werden bei Weitem nicht so hohe Anforderungen gestellt wie an die zu beurkundenden amtlichen Lagepläne. Der Objektbezogener Lageplan kann in seinem Darstellungsinhalt den Kundenwünschen angepasst werden. Sollten Flurstücksgrenzen dargestellt werden, so werden diese, wenn nicht anders gewünscht, in Flurkartengenauigkeit dargestellt.
Anwendungsmöglichkeit:
- bei Bedarf an Planungsgrundlagen mit niedrigeren Genauigkeitsansprüchen
Parameter für die Kosten gemäß Honorarordnung:
|