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| Liegenschaftsvermessungen |
Grenzvermessungen |
- Wiederherstellung von bestehenden Flurstücksgrenzen
Bei der Grenzwiederherstellung werden Grenzen unter ausschließlicher
Wertung des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und
mit dem örtlichen Grenzverlauf verglichen. Die Grenzwiederherstellung
kann in die Abmarkung (Einbringen, Ersetzen, Aufrichten oder Entfernen eines
Grenzzeichens) münden.
Bitte beachten Sie, dass nach gültiger Vorschriftenlage die Wiederherstellunge
eines einzelnen Grenzpunktes nicht vorgesehen ist. Es ist immer eine Grenzlinie
(die von zwei Grenzpunkten definiert wird) zu betrachten
Anwendungsmöglichkeiten:
- unklarer Grenzverlauf, da Grenzzeichen nicht sichtbar oder nicht mehr
vorhanden
- Vermutung, dass Grenzzeichen falsch steht und somit ein unrichtiger
Grenzverlauf in der Örtlichkeit dargestellt wird
Parameter für die Kosten gemäß Kostenordnung:
- Anzahl der beantragten Grenzpunkte (mindestens 2; siehe oben)
- Grenzlängen
- Bodenwert (Bodenrichtwertkarte)
- erstmalige Feststellung von bestehenden Flurstücksgrenzen
Eine nicht festgestellte Grenze ist zwar im Katasternachweis vorhanden
(sie wird in der Flurkarte dargestellt), der Verlauf der Grenze wurde
jedoch noch nie ermittelt. Die Grenzermittlung wird unter Wertung des
Katasternachweises (meist nur die Flurkarte), der Örtlichkeit
(Bebauungen und Einfriedungen) und der Aussagen der Beteiligten durchgeführt.
Anwendungsmöglichkeiten:
- im Zuge einer Baumaßnahme kann die Feststellung von Flurstücksgrenzen von der Bauaufsichtsbehörde eingefordert werden
- unklarer Grenzverlauf, da aufgrund der Nichtfeststellung der Grenze keine Grenzzeichen vorhanden sein können
- durch die Bildung einer neuen Grenze. Neue Grenzen müssen in festgestellte Grenzen einbinden.
Parameter für die Kosten gemäß Kostenordnung:
- Anzahl der beantragten Grenzpunkte
- Grenzlängen
- Bodenwert (Verkehrswert)
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| Bildung neuer Flurstücksgrenzen |
Um Grundstücke zu teilen, müssen die entsprechenden Flurstücke
zerlegt werden. Dies geschieht durch die Bildung neuer Flurstücksgrenzen.
Dabei ist zu beachten, dass neue Flurstücksgrenzen immer in festgestellte
oder festzustellende Flurstücksgrenzen eingebunden werden müssen.
Weiterhin darf durch die neuen Flurstücksgrenzen kein baurechtswidriger
Zustand geschaffen werden. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne.
Anwendungsmöglichkeiten:
- Schaffung von Baugrundstücken
- Erbschaftsregelungen
- Straßenschlussvermessung (kostenmäßig gesondert geregelt)
Parameter für die Kosten gemäß Kostenordnung (außer Straßenschlußvermessung):
- Anzahl der zur sachgemäßen Fortführung des Liegenschaftskatasters benötigten Grenzpunkte
- Grenzlängen
- Bodenwert (Verkehrswert)
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| Grenzanzeige |
Bei der Grenzanzeige werden die beauftragten Grenzen und Grenzpunkte in die
Örtlichkeit übertragen und dem Kunden vor Ort angezeigt. Die
Grenzanzeige müdet im Gegensatz zu den o.g. Vermessungen nicht in
eine Amtshandlung. Das bedeutet für den Kunden, dass keine Rechtswirkung
von der Grenzanzeige ausgeht.
Anwendungsmöglichkeiten:
Parameter für die Kosten gemäß Honorarordnung:
- Anzahl benötigter Stunden
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