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Vermessungsbüro

Dipl.-Ing. Norbert Besgen

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur des Landes Brandenburg
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Vermessungen zu Bauvorhaben

Amtlicher Lageplan zum Baugesuch

    Um Ihre Baugenehmigung zu erlangen, müssen Sie gemäß Bauvorlagenverordnung einen amtlichen Lageplan anfertigen lassen (§11 BauVorlV). In diesen Lageplan sind die Grenzen der Flurstücke, die Geländehöhen, die sonstige Topographie, Grunddienstbarkeiten u.a. wesentliche Tatbestände im Maßstab 1:200 dazustellen (§2 BauVorIV). Die BauVorlV (§2) verlangt weiterhin, dass der Amtliche Lageplan zum Baugesuch von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer behördlich befugten Vermessungsstelle angefertigt und beurkundet wird. Das geplante Gebäude und andere Einträge die für den Objektbezogenen Lageplan von Wichtigkeit sind können nachrichtlich in den Amtlichen Lageplan eingetragen werden. Diese Eintragungen sind in der Gebühr für den Amtlichen Lageplan bereits enthalten.

    Anwendungsmöglichkeit:
    • Bauvorhaben

    Parameter für die Kosten gemäß Kostenordnung:
    • Flächengröße des Baugrundstücks
    • Bodenwert (€ / m²) des Baugrundstücks

Objektbezogener Lageplan zum Baugesuch

    In Fällen in denen ein amtlicher Lageplan nicht vorgeschrieben ist, reicht ein Objektbezogener Lageplan um eine Baugenehmigung zu erlangen. Der Objektbezogener Lageplan wird auf der Grundlage der Liegenschaftskarte erstellt und enthält die für das Bauvorhaben derforderlichen Angaben.

    Anwendungsmöglichkeit:
    • Bauvorhaben

    Parameter für die Kosten gemäß Kostenordnung:
    • Anzahl benötigter Stunden
Grobabsteckung

    Nach Erhalt Ihrer Baugenehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Bei einer Grobabsteckung werden die maßgeblichen Gebäudeecken durch Holzpflöcke gekennzeichnet. Auf dieser Grundlage kann dann die Baufirma die Baugrube ausheben. Die Grobabsteckung wird teilweise auch von den Baufirmen selbst übernommen. Die Grobabsteckung ist keine Amtshandlung.

    Anwendungsmöglichkeit:
    • Kenntlichmachung der Baugrube

    Parameter für die Kosten gemäß Honorarordnung:
    • Anzahl der abzusteckenden Achsen
    • Wert der abzusteckenden Anlage
Feinabsteckung auf das Schnurgerüst

    Nach Durchführung der für den Bau notwendigen Erdarbeiten kann die Feinabsteckung des Gebäudes erfolgen. Dazu ist ein Schnurgerüst erforderlich, welches wir auf Wunsch gerne für Sie errichten. An den Punkten, an denen die Gebäudeaußenwände das Schnurgerüst schneiden, werden Nägel eingeschlagen. Durch Verbinden der Nägel mit Schnüren kann dann die Baufirma die entscheidenden Achsen sichtbar machen und mit der Bautätigkeit beginnen. Die Feinabsteckung ist keine Amtshandlung.

    Anwendungsmöglichkeit:
    • Kenntlichmachung der Bauachsen (z.B. Gebäudeaußenwände)

    Parameter für die Kosten gemäß Honorarordnung:
    • Anzahl der abzusteckenden Achsen
    • Wert der abzusteckenden Anlage
Gebäudeeinmessung

    Als Bauherr haben Sie gemäß §68 Abs. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) binnen zwei Wochen nach Baubeginn die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage nachzuweisen. Diese Einmessung ist durch eine behördliche Vermessungsstelle oder durch einen ÖbVI durchzuführen.
    Des weiteren sind sie gemäß §15 Abs. 2 Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz zu einer Gebäudeeinmessung verpflichtet. Zuständig für die Durchführung sind die ÖbVI und die Katasterbehörden.
    Wenn möglich, führen wir diese Einmessungen zeitgleich durch, um dem Bauherrn Kosten zu ersparen. Da die Gebäudeeinmessung nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz eine hoheitliche Tätigkeit ist, wird sie nach der Kostenordnung für ÖbVI abgerechnet.

    Anwendungsmöglichkeit:
    • Pflicht des Bauherrn

    Parameter für die Kosten gemäß Kostenordnung:
    • Wert der baulichen Anlage
Sonderaufgaben

  • Innenaufmaß von Gebäuden

    Anwendungsmöglichkeit:
    • Gebäudebewirtschaftung
    • Berechnung von Flächen nach DIN 277, II. Berechnungsverordnung
    • Überprüfung der Mietfläche
    • Erstellung von Hausunterlagen für Renovierungsarbeiten

    Parameter für die Kosten gemäß Honorarordnung:
    • Stundenzahl

  • Fassadenabsteckung

    Parameter für die Kosten gemäß Honorarordnung:
    • Stundenzahl